Klimaschutz

Verringern Sie Ihren Energieverbrauch: Tragen Sie zur Erfüllung der Klimaschutzziele bei!

Die Klimaschutzgesetze auf Ebene der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer dienen der Erreichung der ambitionierten Klimaschutziele. Demnach soll der Treibhausgas-Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 verringert werden und bis zum Jahr 2040 um 88 Prozent. In diesem Kontext werden Sie als Betreiber von Energieerzeugungsanlagen auch durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir bieten Ihnen intelligente Lösungen, um auf verschärfte Klimaschutzvorschriften reagieren zu können: Bestandsaufnahme, Planung, Umsetzung und Finanzierung von Vorhaben für mehr regenerative Energien, Effizienz sowie Erfassung und Analyse von Energieverbrauchsdaten.

Reduzierung Ihres Energieverbrauchs

Sie betreiben Energieerzeugungsanlagen und fragen sich, wie Sie die Klimaschutzziele erreichen sollen?

Wir helfen Ihnen, diese regulatorischen Anforderungen in eine Chance zu verwandeln und Ihre Energiekosten senken.

Das Gesamtpaket unserer Energieeffizienz-Maßnahmen kann im Rahmen eines Energiedienstleistungsvertrags umgesetzt werden – eine langfristige Partnerschaft, welche die Effizienz Ihrer Energieerzeugungsanlagen garantiert.

 

Wir begleiten Sie dabei mit unserem Energieeffizienz-Programm :

  • 1. Schritt: Ermittlung des Energieverbrauchs.
  • 2. Schritt: Vorbeurteilung – Erfassung des Verbrauchs nach Verwendungszweck, Analyse der Systeme, Ermittlung möglicher Energieeinsparungen, Aufstellung der umzusetzenden Lösungen.
  • 3. Schritt: Machbarkeitsstudie – ausführliche Analyse der vorgeschlagenen Verbesserungen, einschließlich einer Beschreibung der verschiedenen Lösungen, ihrer Kosten und Umsetzungsfristen, der verfügbaren Förderhilfen und des entsprechenden internen Zinsfußes.
  • 4. Schritt: Projektplanung – vollständige Erarbeitung der umzusetzenden Lösungen.
  • 5. Schritt: Ausführung – Umsetzung der gewählten Lösungen.
  • 6. Schritt: Nutzung und Leistungsmonitoring – Betrieb und Steuerung der Anlagen, um die umgesetzten Lösungen zu überwachen und ihre Leistung zu gewährleisten; kontinuierliche Nachverfolgung der erzielten Energieeinsparungen.
  • 7. Schritt: Energiedienstleistungsvertrag – langfristige Vereinbarung zur Gewährleistung hoher Effizienz und FInanzierung der umzusetzenden Lösungen.